Haushaltshilfe für Senioren: Aufgaben, Ablauf und Auswahl

Eine Haushaltshilfe übernimmt Arbeiten im Haushalt und Wege außer Haus, aber keine Pflege am Körper. Viele Menschen kommen zu Hause gut zurecht, nur der Haushalt wird ihnen zu viel. Diese Seite erklärt die Aufgaben, die Grenze zur Pflege und was Sie vor der Zusage klären sollten.

Was eine Haushaltshilfe übernimmt

Eine Haushaltshilfe arbeitet im Haushalt und erledigt die Wege, die dazugehören. Die Verbraucherzentrale zählt dazu Arbeiten im Haushalt ebenso wie Wege und Begleitung außer Haus.

Wie viel davon Sie brauchen, ist sehr unterschiedlich. Schreiben Sie vorher auf, was bei Ihnen tatsächlich liegen bleibt.

  • Wohnung reinigen, aufräumen, Staub wischen
  • Wäsche waschen, bügeln, zusammenlegen
  • Einkaufen oder beim Einkauf begleiten
  • Kochen und Mahlzeiten vorbereiten
  • Botengänge, Post, Wege zu Behörden
  • Begleitung zum Arzt oder beim Spaziergang

Wo die Grenze zur Pflege verläuft

Eine Haushaltshilfe hilft im Haushalt, sie pflegt nicht. Das Gesetz zur Pflegeversicherung unterscheidet drei Arten von Hilfe zu Hause. Das sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Eine Haushaltshilfe deckt den dritten Bereich ab, oft zusammen mit Begleitung im Alltag.

Körperbezogene Pflege gehört nicht dazu: kein Waschen, kein Ankleiden, keine Hilfe auf der Toilette, kein Verbandwechsel, keine Medikamentengabe. Das übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Er kommt mit ausgebildeten Pflegekräften zu Ihnen nach Hause. Auch die Verbraucherzentrale trennt Hilfen im Haushalt von Körperpflege und von Behandlungspflege, etwa dem Verbandwechsel.

Daneben gibt es eine gesetzliche Einstufung als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“. In Sachsen spricht der Kommunale Sozialverband Sachsen diese Anerkennung aus. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, ob das Angebot in Ihrem Fall anerkannt ist. Welche Hilfe zu Ihrer Lage passt, klärt die Pflegeberatung. Auf sie haben Sie bei Ihrer Pflegekasse Anspruch.

Der erste Termin: was Sie vorher aufschreiben sollten

Beim ersten Termin beschreiben Sie genau, was Sie brauchen. Die Verbraucherzentrale rät, Wünsche sehr konkret zu besprechen. Ein Beispiel ist, wie oft die Fenster geputzt werden sollen. Je genauer Sie das vorher notieren, desto weniger müssen Sie später nachverhandeln.

Nehmen Sie eine Vertrauensperson dazu, wenn Sie möchten.

  • Welche Aufgaben, wie oft, an welchen Wochentagen
  • Allergien, Unverträglichkeiten, gewünschte Reinigungsmittel
  • Bevorzugte Geschäfte und gewohnte Marken beim Einkauf
  • Zugang zur Wohnung, Treppen, Aufzug, Tiere im Haushalt

Was vor der Zusage geklärt sein sollte

Fragen Sie nach dem Versicherungsschutz. Die Verbraucherzentrale rät, sich den Nachweis einer Haftpflichtversicherung zeigen zu lassen. Bestehen Sie darauf, dass der Dienstleister für Schäden bei der Arbeit haftet. Eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sollten Sie nicht hinnehmen. Mit einer solchen Klausel will der Dienst nicht für Schäden aus gewöhnlicher Unachtsamkeit einstehen.

Klären Sie die Vertretung bei Krankheit und Urlaub. Kommt dann jemand anderes, und wer sagt Ihnen Bescheid? Klären Sie auch, wer Ihre feste Ansprechperson ist. Fragen Sie, was geschieht, wenn die Chemie nicht stimmt.

Ihren Wohnungsschlüssel geben Sie nur gegen eine schriftliche Bestätigung heraus. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Anbieter Schlüssel ohne Namenszuordnung aufbewahren sollte. Lassen Sie sich außerdem schriftlich zusichern, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.

Selbst anstellen, als Minijob anmelden oder vermitteln lassen

Es gibt drei übliche Wege. Beim ersten stellen Sie jemanden selbst an. Dann sind Sie Arbeitgeber. Lohn, Urlaub und Kündigungsfristen liegen bei Ihnen, ebenso die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Beim zweiten Weg melden Sie diese Anstellung als Minijob bei der Minijob-Zentrale an. Dafür gibt es den Haushaltsscheck, ein vereinfachtes Meldeverfahren für Privathaushalte. Die Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat (Stand 2026). Die Minijob-Zentrale zieht die pauschalen Abgaben ein. Sie meldet die Beschäftigung auch zur gesetzlichen Unfallversicherung an.

Beim dritten Weg beauftragen Sie ein Dienstleistungsunternehmen. Dann ist der Dienst Arbeitgeber und kümmert sich um Anmeldung, Versicherung und Vertretung. Davon zu unterscheiden ist die reine Vermittlung. Dabei wird Ihnen jemand genannt, der Arbeitsvertrag kommt aber zwischen Ihnen und der Helferin zustande. Dann gilt Weg eins oder zwei. Für beide Wege gibt es eine Ermäßigung bei der Einkommensteuer, mit unterschiedlichen Höchstbeträgen. Ohne Anmeldung ist es Schwarzarbeit. Dann entfällt genau das, was der Haushaltsscheck mitbringt. Das sind die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung, der geregelte Einzug der Abgaben und die Steuerermäßigung. Wir vermitteln Helferinnen und Helfer in Ihrer Region. Eine Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Wie Sie in Sachsen Pflegeberatung finden und einen Pflegegrad beantragen, lesen Sie im Pflege-Ratgeber für Sachsen.

Häufige Fragen

Darf eine Haushaltshilfe beim Waschen oder Anziehen helfen?

Nein, das ist körperbezogene Pflege. Das Gesetz zur Pflegeversicherung trennt sie von den Hilfen bei der Haushaltsführung. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Beides kann nebeneinander laufen.

Muss ich eine Haushaltshilfe anmelden?

Ja, sobald Sie jemanden selbst beschäftigen. Für Privathaushalte gibt es dafür den Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale. Sie meldet die Beschäftigung auch zur gesetzlichen Unfallversicherung an. Beauftragen Sie einen Dienst, übernimmt dieser die Anmeldung.

Was passiert, wenn meine Haushaltshilfe krank wird?

Das sollte vor der Zusage geklärt sein. Fragen Sie einen Dienst, ob er eine Vertretung schickt und wer Sie informiert. Wenn Sie selbst angestellt haben, müssen Sie sich als Arbeitgeber um Ersatz kümmern.

Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?

Das hängt vom Einzelfall ab, etwa vom Pflegegrad und von der Einstufung des Angebots. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, ob das Angebot in Ihrem Fall anerkannt ist. Die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse berät dazu kostenfrei. Für Sachsen führt das Portal PflegeNetz Sachsen die Ansprechstellen in den Landkreisen.

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