Titelseite des Pflege-RatgebersGratiszur Anfrage

Pflege-Ratgeber für Sachsen: Pflegegrad beantragen und Beratung finden

Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, danach muss sie Ihnen eine Pflegeberatung anbieten. Diese Seite zeigt Anlaufstellen in Sachsen, den Ablauf des Antrags und die Themen im Pflegeratgeber eines Kooperationspartners aus Sachsen. Sie erhalten ihn gratis zu einer unverbindlichen Anfrage.

  • Gratis zur Anfrage
  • Ohne Verpflichtung
  • PDF per E-Mail oder Download

Das steht im Pflege-Ratgeber

Der Pflege-Ratgeber ist eine Broschüre eines Kooperationspartners aus Sachsen. Er gibt einen ersten Überblick, ersetzt aber keine Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Die Themen:

  • Pflegegradwas er ist, wie Sie ihn beantragen, Tipps zur Antragstellung
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegeoptionen in Sachsen
  • Pflege durch berufstätige Angehörige
  • Schwerbehindertenausweis
  • Hausnotruf
  • rechtliche VorsorgeVorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bank- und Kontovollmacht, Testament

So erhalten Sie den Ratgeber

Sie erhalten den Ratgeber, wenn Sie das Formular am Seitenende absenden (zum Formular).

  1. Formular ausfüllenZuerst wählen Sie aus, wer Unterstützung braucht und welche Hilfe gesucht wird, danach folgen die Kontaktangaben. Diese Angaben sind freiwillig, ohne Telefon oder E-Mail kann sich aber niemand melden.
  2. AbsendenDas Formular ist eine unverbindliche Anfrage nach Hilfe im Alltag, etwa nach einer Haushaltshilfe, und verpflichtet zu nichts.
  3. Ratgeber erhaltenMit E-Mail-Adresse wird er Ihnen kurz danach als Anhang zugeschickt. Ohne E-Mail-Adresse erscheint nach dem Absenden ein Knopf zum Herunterladen.

Wo Sie in Sachsen Pflegeberatung bekommen

Pflegeberatung bekommen Sie in Sachsen bei Ihrer Pflegekasse, ergänzt durch regionale Pflegenetzwerke. Sie haben Anspruch darauf, wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, und schon nach einem Antrag, wenn erkennbar Beratungsbedarf besteht. Auf Wunsch kommt die Beratung zu Ihnen nach Hause und bezieht Angehörige ein.

Nach Ihrem ersten Antrag muss die Pflegekasse Ihnen einen Beratungstermin anbieten, der spätestens zwei Wochen nach Antragseingang stattfindet. Alternativ stellt sie einen Beratungsgutschein aus, den Sie in dieser Frist bei einer genannten Beratungsstelle einlösen. Laut PflegeNetz Sachsen, dem Informationsportal des Sozialministeriums, ist die Beratung kostenfrei. Was pflegenden Familien sonst hilft, beschreibt die Seite Entlastung für Angehörige.

Sachsen hat sich für die Pflegeberatung in regionalen Pflegenetzwerken entschieden. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt stimmt eine Pflegekoordination die Beratung vor Ort ab. Das Angebot vor Ort kann sich je Landkreis unterscheiden. Wer hilft wobei:

Pflegerin unterstützt Seniorin mit Rollator
  • Pflegegrad, Leistungen, persönliche BeratungIhre Pflegekasse, bei privater Versicherung Ihr Versicherungsunternehmen
  • Pflegedienste, Hausnotruf und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Ihrer Nähedie Pflegedatenbank auf pflegenetz.sachsen.de
  • Vorsorgevollmacht, rechtliche Betreuung, WohnberatungBeratungsstellen in derselben Datenbank
  • Angebote in Ihrem Landkreisdie Pflegekoordination, Kontakte im PflegeNetz Sachsen

So läuft der Antrag auf einen Pflegegrad ab

Sie stellen den Antrag formlos bei Ihrer Pflegekasse, danach folgen Begutachtung und schriftlicher Bescheid. Welche Leistungen für Hilfe im Alltag in Frage kommen, erklärt die Seite Kosten und Pflegekasse.

  1. Antrag stellenEin Anruf, eine E-Mail oder ein kurzer Brief an die Pflegekasse genügt. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Auch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte können den Antrag für Sie stellen, wenn Sie sie bevollmächtigen.
  2. Früh beantragenLeistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen, nicht für frühere Monate. Warten Sie deshalb nicht lange.
  3. BegutachtungDie Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter. Der Medizinische Dienst ist der Gutachterdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bei privat Versicherten begutachtet in der Regel Medicproof, der Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherung. Die Untersuchung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
  4. VorbereitungBitten Sie eine vertraute Person dazu. Legen Sie vorhandene Arztberichte, Entlassungsberichte aus Klinik oder Reha und den aktuellen Medikamentenplan bereit. Kommt schon ein Pflegedienst zu Ihnen, auch dessen Aufzeichnungen zur Pflege. Fehlendes müssen Sie nicht extra anfordern. Laut Verbraucherzentrale helfen auch eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten.
  5. BescheidBei der gesetzlichen Pflegeversicherung muss sich die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich bei Ihnen melden. In dringenden Fällen, etwa im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz, gelten kürzere Fristen. Das Gutachten wird mitgeschickt, wenn Sie dem nicht widersprechen.
  6. WiderspruchSind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Wie das geht, steht im Bescheid. Privat Pflegeversicherte fragen bei ihrem Versicherungsunternehmen nach, welche Fristen dort gelten.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich den Pflege-Ratgeber?

Sie senden das Anfrageformular auf alltagshilfe-sachsen.de ab. Mit E-Mail-Adresse wird Ihnen der Ratgeber kurz danach als Anhang zugeschickt, ohne E-Mail-Adresse erscheint nach dem Absenden ein Knopf zum Herunterladen. Die Kontaktangaben im dritten Schritt sind freiwillig.

Muss ich Hilfe buchen, um den Ratgeber zu erhalten?

Nein. Das Formular ist eine unverbindliche Anfrage nach Hilfe im Alltag und verpflichtet zu nichts. Den Ratgeber erhalten Sie mit dem Absenden, unabhängig davon, ob Sie später Hilfe in Anspruch nehmen.

Ersetzt der Ratgeber eine Pflegeberatung?

Nein. Die Broschüre eines Kooperationspartners aus Sachsen gibt einen ersten Überblick. Für Ihren Einzelfall berät Sie die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzer Brief an Ihre Pflegekasse genügt. Sie beauftragt eine Begutachtung, in der Regel als Hausbesuch, und muss bei gesetzlicher Pflegeversicherung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden. Leistungen gibt es frühestens ab dem Antragsmonat, ein früher Antrag lohnt sich deshalb.

Wer berät in Sachsen zu Pflege?

Erste Anlaufstelle ist die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse. Nach einem ersten Antrag muss sie Ihnen einen Beratungstermin anbieten, der spätestens zwei Wochen nach Antragseingang stattfindet, oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Zusätzlich gibt es in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Pflegekoordination, und die Pflegedatenbank auf pflegenetz.sachsen.de zeigt Angebote in Ihrer Nähe.

Schreiben Sie uns

Kurz erzählen, was Sie brauchen — wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Schritt 1 von 3

Wir vermitteln Helferinnen und Helfer in Ihrer Region. Drei kurze Fragen, etwa eine Minute.

Gratis dazu: einen Pflege-Ratgeber mit 21 Seiten

Wer benötigt Unterstützung?
Welche Unterstützung wird benötigt?
Wie können wir Sie erreichen?

Alle Angaben sind freiwillig.

Mit E-Mail-Adresse schicken wir Ihnen den Ratgeber gratis zu.

Hinweise zur Verwendung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

131 € im Monat Viele Leistungen lassen sich mit dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse gegenfinanzieren — ab Pflegegrad 1 und bei dafür anerkannten Angeboten. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist.